Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO e.V. |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.03.2016, 09:51 |
11: Satzungsänderung Beschlussfähigkeit des Bundesjugendwerksausschusses (§ 6)
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Der Bundesjugendwerksvorstand wird beauftragt in den nächsten zwei Jahren einen
Überarbeitungsvorschlag für die Satzung (§ 6) vorzulegen, um die
Beschlussfähigkeit des Bundesjugendwerksausschusses sicherzustellen. Darüber
hinaus ist mit dem Bundesjugendwerksausschuss gemeinsam an Punkten zu arbeiten,
über die dieser zu beschließen hat. Zur Bundesjugendwerkskonferenz 2018 soll
dieser Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Anhang wird zur Kenntnis
genommen und dient dem Vorstand als Hilfe.
Begründung
Traditionell entscheidet der Bundesjugendwerksausschuss über die Orte der Konferenz und des Bundestreffens sowie über die Regeln. Darüber hinaus wurden regelmäßig Resolutionen und Stellungnahmen besprochen und an ihnen gearbeitet. Ernüchterung und teilweise Enttäuschung stellte sich regelmäßig ein, wenn darauf hingewiesen wurde, dass Empfehlungen mitgenommen werden und anschließend der Vorstand entscheidet.
Wir sind der Meinung, dass wir einerseits die traditionelle Vergabe sichern sollten und andererseits den Stellungnahmen des Jugendwerks als Gesamtverband mehr Gewicht geben sollten, in dem der Bundesjugendwerksausschuss darüber abstimmt. Der Ausschuss ist das zweithöchste Gremium und die Vertretung der Gliederungen zwischen den Konferenzen. Dies bedeutet auch einen Auftrag für uns als Gliederungen, uns einzubringen, nach innen und nach außen.
Damit soll Sicherheit für den Bundesjugendwerksausschuss und -vorstand geschaffen werden; das Vertrauen der Konferenz und des Ausschusses in den Vorstand bleibt dabei unberührt.
Kindgerechte Fassung:
Erfolgt mündlich.
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