Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO (dort beschlossen am: 08.05.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2016, 12:31 |
10 (S5) : Bevollmächtigung des Vorstandes zur Berichtigung der Satzung und des Statutes
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Die Bundesjugendwerkskonferenz bevollmächtigt den eingetragenen Vorstand im
Sinne des § 26 BGB, die von der Bundesjugendwerkskonferenz beschlossenen
Satzungs- und Statutänderungen zu berichtigen, wenn das Amtsgericht als
Registergericht oder der AWO Bundesverband die Beschlussfassung an einzelnen
Stellen beanstandet. Der Vorstand ist gehalten, anstelle der beanstandeten
Satzungs- und Statutregelungen eine solche vorzusehen, die dem ursprünglich
gewollten Sinn und Zweck am ehesten entspricht.
Begründung
Sollten Satzungs- und Statutänderungen vom Registergericht oder vom AWO Bundesverband nicht anerkannt werden, wäre die Satzung ungültig, sodass die neu getroffenen Regelungen nicht in Kraft treten könnten. Erst auf der nächsten Konferenz in zwei Jahren wären dann wieder Korrekturen möglich.
Kindgerechte Fassung:
Wir wollen, dass der Vorstand Fehler an der beschlossenen Satzung und am Statut beheben darf, ohne nochmal die ganze Bundesjugendwerkskonferenz zu fragen. Der Sinn und Zweck darf sich dabei nicht verändern.
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