menschenfeindlich: Aus der Begründung geht hervor, dass nicht nur extrem rechte Gruppierungen gemeint sind, mit dem Begriff der Menschenfeindlichkeit treffen wir den Kern und haben einen größeren Handlungsspielraum.
Entscheidungskompetenz: Es sollte geregelt sein, wer entscheidet welche Organisation nicht zu uns passt und somit brauchen wir hier Klarheit. So eine schwerwiegende Entscheidung sollte allerdings nur die Bundeskonferenz treffen.
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