Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO (dort beschlossen am: 08.05.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2016, 12:16 |
5 Pauschale von Vorständen im Bundesjugendwerk der AWO
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Die Konferenz möge beschließen, dass dem Bundesjugendwerksvorstand inkl. der
Revision ein monatliches Budget von 810 € als Aufwandsentschädigungen zur
Verfügung steht. Über die Verwendung und Verteilung dieses Budgets entscheidet
der Bundesjugendwerksvorstand.
Der Beschluss soll bis zur Bundesjugendwerkskonferenz 2018 wirksam sein.
Begründung
Das Budget in Höhe von 810 € als Aufwandentschädigung für den Bundesjugendwerksvorstand inkl. Revision wurde auf der Bundeskonferenz 2014 beschlossen. Es steht dem Vorstand nach der ersten Vorstandssitzung zur Verfügung.Es ist ein dynamischer Konferenzbeschluss. Das Budget muss nicht ausgeschöpft werden, steht aber zur Verfügung. In den letzten 23 Monaten wurde das Budget nicht vollständig in Anspruch genommen. Dies kann sich jedoch bei zukünftigen Vorständen ändern.
Kindgerechte Fassung:
Der Vorstand und die Revision des Bundesjugendwerkes sollen weiterhin 810 € monatlich zur Verfügung haben, um diese unter sich aufzuteilen.
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