Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Landesjugendwerk der AWO Hamburg, Bundesjugendwerk der AWO (dort beschlossen am: 08.05.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2016, 12:44 |
16: Gendersensible Sprache
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Eine gendersensible Sprache in Wort und Schrift soll gelebt und gefördert
werden. Es ist unser Anspruch, nicht in binären Strukturen zu reden und zu
schreiben, was bedeutet, die Kategorien „Frau“ und „Mann“ nicht zu
reproduzieren. Das schließt alle formalen und informellen Ebenen mit ein.
Anträge, die der Antragskommission nicht in gendersensibler Sprache vorliegen,
sollten solange nicht beraten werden, bis sie durch die antragstellenden
Personen in gendersensibler Sprache vorgelegt werden.
Die formale Anrede „Damen und Herren“ und andere dichotome Formulierungen (z.B.
„Jungen und Mädchen“, „Jugendwerk(l)er*innen“) soll zukünftig in allen
innerverbandlichen Schreiben des Bundesjugendwerkes durch andere
geschlechtsneutrale Ausdrücke wie z.B. „Menschen“ oder „Jugendwerksmitglieder“
ersetzt werden.
Um diese Standards zu gewährleisten, sollte der Bundesvorstand ein Mitglied des
Verbandes als „Genderbauftragte Person“ benennen, die als Sensibilisierungs- und
Kontrollinstanz sowie als Unterstützung bei der Umsetzung agieren soll. Des
Weiteren soll unsere Haltung zum Thema Geschlechtervielfalt und zur
Gendersensibilität in Sprache sowie in der Umsetzung auf weiteren Ebenen des
Jugendwerks kommuniziert und gefördert werden (z.B. durch Vernetzung). Dies kann
zum Beispiel durch die Erstellung eines Plakates geschehen, welches als
Hilfestellung zu aktuellen Formulierungen dienen könnte. Das Plakat kann auf
Bundesjugendwerksveranstaltungen ausgehängt und nach Bedarf an die Gliederungen
verschickt werden
Begründung
Die bisherigen Formulierungen setzen eine binäre Geschlechterverteilung (Einteilung in „Frau“ und „Mann“) voraus und schließen somit alle Menschen aus, die sich in dieser nicht einordnen. Die Änderungen sollen verdeutlichen, dass das Jugendwerk sich stark macht für die Gleichstellung aller Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Über den Sprachgebrauch werden Machtstrukturen manifestiert und reproduziert, die es gilt aufzubrechen!
Der Aufgabenbereich einer „Genderbeauftragten Person“ ist notwendig, um Gendersensibilität umfassend zu verwirklichen und Kontinuität und Zuständigkeit zu gewährleisten. Dies ist die Voraussetzung, um Multiplikationseffekte zu erzeugen und auf weitere Ebenen zu tragen.
Kindgerechte Fassung:
Das Bundesjugendwerk soll in Zukunft darauf achten, dass eine geschlechterneutrale Sprache verwendet werden soll. Das bedeutet, dass nicht von Mann und Frau gesprochen wird, sondern zum Beispiel von Menschen oder Mitgliedern. Wir beantragen dies, weil es Menschen gibt, die sich weder als Mann noch als Frau bezeichnen wollen oder können. Deswegen soll in Anträgen für die Bundesjugendwerkskonferenz, Emails oder anderen Schriftstücken eine neutrale Sprache benutzt werden. Hierfür soll der Bundesvorstand eine Person beauftragen, die darauf achten soll, dass das eingehalten wird.
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