Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Bezirksjugendwerk der AWO Niederrhein (dort beschlossen am: 08.05.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2016, 12:50 |
20: Abschaffung der Praxis des „Racial Profiling“
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Das Bundesjugendwerk der AWO e. V. setzt sich gemeinsam mit den Gliederungen des
Jugendwerks für folgende Forderungen, in Form einer Stellungnahme, bei der
Landes- und Bundespolitik ein:
- Die Abschaffung des § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG), welcher
verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt.
- Diskriminierungstatbestände wie z. B. das „Racial Profiling“ durch die
Polizei, muss in den § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
aufgenommen werden.
- Darüber hinaus sollen Melde- und Beschwerdestrukturen für alle Mitbürger*innen
geschaffen werden, deren Menschenrechte durch rassistische polizeiliche
Eingriffe berührt werden.
- Interkulturelle Trainings sollten flächendeckend Bestandteil der Aus- und
Weiterbildung für Polizist*innen werden. Hierdurch würden Polizist*innen
befähigt, ihre hoheitlichen Aufgaben reflektierter und ohne „Racial Profiling“
auszuführen.
Begründung
„Racial Profiling“ auch „Ethnisches Profiling“ genannt, beschreibt das Handeln von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen, Überwachungen etc., wenn diese auf allgemeine Kriterien wie phänotypische Merkmale, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder einer unterstellten nationalen Herkunft einer Person basiert.
„Racial Profiling“ stellt somit eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte dar. Diese Diskriminierungserfahrung machen vermehrt auch Menschen aus dem Jugendwerk. Sie sind nicht mit unserem Grundgesetz Art. 3 (3) vereinbar und gehören somit abgeschafft.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits im Jahr 2013 eine 37-seitige Broschüre mit Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei zum Thema „Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz herausgegeben mit dem Hinweis:
„In jüngerer Zeit ist diese Polizeipraxis infolge von Gerichtsverfahren verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Kritik üben betroffene Einzelpersonen, Stimmen aus der Wissenschaft, Betroffenenorganisationen und Organisationen, die sich gegen Rassismus engagieren. Hingegen hat die Politik das Thema noch nicht recht aufgegriffen. Aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist es dringend erforderlich, dass sich die Politik in Bund und Ländern der Problematik annimmt.“ (S. 4, Studie „Racial Profiling, Deutsches Institut für Menschenrechte 2013).
Dem Zitat können wir uns nur vorbehaltlos anschließen.
Kindgerechte Fassung:
Wir möchten, dass das Bundesjugendwerk sich mit den anderen Jugendwerken eine Stellungnahme/ ein Papier schreibt und dieses Politiker*innen in den Bundesländern und in Berlin schickt und mit ihnen darüber redet. Dieses Papier soll das Durchführen von „Racial Profiling“ abschaffen. „Racial Profiling“ bedeutet, dass z. B. Menschen, die bei der Polizei oder an einer Grenze arbeiten, einfach Menschen durchsuchen ohne dass sie was Verbotenes getan haben. Das machen sie, weil diese Menschen z. B. nicht deutsch aussehen oder aber auch dass man sieht, dass sie eine andere Religion haben. Dass Menschen einfach kontrolliert werden, weil sie vielleicht anders aussehen, passiert auch immer mehr Menschen aus dem Jugendwerk. Wir möchten, dass das Kontrollieren ohne einen Verdacht haben zu müssen, dass der Mensch etwas Verbotenes getan hat, durch das Gesetz abgeschafft wird. Dass es eine Stelle in jeder Stadt geben soll, wo die Menschen, denen das passiert ist, sich beschweren können.
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