Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO e.V. |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.03.2016, 09:59 |
14: Mitgliedsbeitrag
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Der Mitgliedsbeitrag der Gliederungen wird unabhängig von dem in der Satzung
festgelegten Delegiertenschlüssel erhoben.
Die vom Bundesjugendwerk jährlich erhobenen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf
13.800 €, wobei sich die Summe dynamisch auf die Mitgliedsgliederungen verteilt.
Es wird dabei zwischen einzelnen Beitragskategorien, d.h. Dachverbänden sowie
kleinen, mittleren und großen Beitragszahlern, unterschieden. Die
Mitgliedsgliederungen entscheiden selbst welcher Beitragskategorie sie angehören
wollen. Nach aktuellem Vorschlag des Bundesjugendwerkes (siehe Tabelle 1) wird
für einen Dachverband 200 €, für einen kleinen Beitragszahler 400 €, für einen
mittleren Beitragszahler 500 € und für einen großen Beitragszahler 600 €
erhoben.
Des Weiteren wird von jeder Gliederung jährlich ein Solidaritätsbeitrag von 10 €
erhoben (es darf auch mehr gezahlt werden), um Gliederungen, die den
Mitgliedsbeitrag nicht vollständig zahlen können, zu unterstützen.
Anhang:
http://www2.bundesjugendwerk.de/uploads/bu21_14_anhang_vorschlag_einordnung_beit-
-ragskategorien.pdf (Vorschlag vom BuJW zur Einordnung der Gliederungen in
Beitragskategorien)
Begründung
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Bundeskonferenz festgelegt. Zuletzt wurde er vor der Euroumstellung angepasst und 2002 in Euro umgerechnet. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf die Anzahl der Delegierten (festgelegt in der Satzung des Bundesjugendwerkes).
Der Vorschlag einer dynamischen Beitragskategorisierung beruht auf dem Wert der Solidarität. Wir glauben, dass Gliederungen unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder (JW) eigenständig entscheiden können, ob sie einen großen, mittleren oder kleinen Teil der Gesamtsumme (Mitgliedsbeiträge) zahlen können. Je nachdem wie sich die Gliederungen den einzelnen Kategorien zuordnen, wird der Mitgliedsbeitrag für alle prozentual steigen oder sinken.
Schon seit längerem wird im Jugendwerk die enge Verbindung zwischen Mitgliedsbeitrag und Delegiertenschlüssel kritisiert. Der Mitgliedsbeitrag wird genutzt, um die satzungsmäßigen Organe zu finanzieren (alle zwei Jahre Bundeskonferenz sowie ein Bundesausschuss pro Jahr), die die Handlungsfähigkeit des Verbandes absichern. Da allein die Bundeskonferenz mit 30.000 € kalkuliert wird, kann sie derzeit nicht vollständig durch die jährliche Gesamtsumme der Mitgliedsbeiträge (13.800 €) finanziert werden. Wir schlagen deshalb vor, Delegiertenschlüssel und Mitgliedsbeiträge zu trennen, d.h. die Mitgliedsbeiträge unabhängig von dem Delegiertenschlüssel zu erheben. In den nächsten zwei Jahren wollen wir dann gemeinsam klären, wie man die Veranstaltungen zukünftig am besten finanzieren kann.
Kindgerechte Fassung:
Vor mehr als 14 Jahren wurde für Jugendwerke der Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im Bundesjugendwerk festgelegt. Mit diesem Antrag wollen wir den Mitgliedsbeitrag verändern. Wir möchten, dass der Mitgliedsbeitrag nicht mehr von der Anzahl der Menschen, die auf der Bundeskonferenz abstimmen dürfen, abhängt. Der Vorschlag sagt, dass jedes Jugendwerk nicht mehr und nicht weniger zahlen soll als es kann.
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