Veranstaltung: | Bundesjugendwerkskonferenz 2016 |
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Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO e.V. |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.03.2016, 09:50 |
8 (S3): Ergänzung des Statuts bezgl. Kreis-, Orts- und Stadtjugendwerke
Antragstext
Die Bundesjugendwerkskonferenz möge beschließen:
Das Statut des Jugendwerkes wird unter Punkt 2.1 und 2.5 wie folgt ergänzt
(Unterstreichung):
2.1 Orts- und Stadtjugendwerke
Die in einer Gemeinde, einem Ortsteil einer Großgemeinde, in einem Stadtteil
einer kreisangehörigen oder kreisfreien Stadt wohnenden Mitglieder bilden das
Stadt- oder Ortsjugendwerk. Von den Mitgliedern des Stadt- oder Ortsjugendwerkes
können Kinder- und Jugendgruppen und Jugendtreffs gebildet werden, (…).
2.5 Das Bundesjugendwerk
Das Bundesjugendwerk wird durch die Bezirks- und Landesjugendwerke sowie die
Kreis-, Orts- und Stadtjugendwerke ohne Landes- oder Bezirksjugendwerke
gebildet.
Begründung
Da die Bezirks- und Landesjugendwerke nicht flächendeckend in Deutschland vertreten sind, ist es notwendig das Statut und die Satzung daraufhin anzupassen. Damit ist eine schriftliche Ergänzung gemeint, durch welche jedes Jugendwerk Mitglied in einem Dachverband sein kann.
Kindgerechte Fassung:
Jedes Jugendwerk soll eine höhere Gliederung haben.
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