Die Formulierung „zugestellt werden“ legt fest, dass alle Informationen per Mail (oder Post) zugestellt werden. Das würde zu einer ziemlich hohen Informationsflut führen, so dass wichtige Informationen leichter übersehen werden. Außerdem sind nicht sämtliche Informationen für alle Gliederung von gleichem Interesse. Da wir den Grundgedanken aber nicht schlecht finden, setzen wir uns für die Formulierung „zur Verfügung gestellt werden“ ein, weil sie dem Bundesjugendwerk die Möglichkeit gibt, auch andere Varianten der Informationsvermittlung, wie zum Beispiel eine Plattform, zu wählen
Antrag: | Informationsweitergabe |
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Antragsteller*in: | Landesjugendwerk der AWO Brandenburg (dort beschlossen am: 19.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.04.2016, 20:26 |
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